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Mehrwertsteuer in Deutschland: Aufzeichnungspflichten und Daten des Verkäufers

von Lukas Weber

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Die Mehrwertsteuer (MwSt.), in Deutschland auch Umsatzsteuer genannt, ist eine zentrale Steuerart, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Für Unternehmer und Händler ist sie nicht nur eine Pflicht zur Abführung der Steuer, sondern auch ein Instrument zur transparenten Buchführung und Steuerplanung. Besonders wichtig sind die Daten des Verkäufers, da diese die Grundlage für korrekte Rechnungen, Steuererklärungen und die Vorsteuerabzugsberechtigung bilden.

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1. Grundlagen der Mehrwertsteuer

In Deutschland unterliegt der Verkauf von Waren und Dienstleistungen grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Es gibt zwei zentrale Steuersätze:

  • Regelsteuersatz: 19 % auf die meisten Produkte und Dienstleistungen

  • Ermäßigter Steuersatz: 7 % für bestimmte Güter wie Lebensmittel, Bücher oder kulturelle Leistungen

Die MwSt. wird vom Verkäufer berechnet und auf den Endpreis aufgeschlagen. Anschließend muss sie an das Finanzamt abgeführt werden.

2. Verantwortung des Verkäufers

Der Verkäufer trägt die Verantwortung für die korrekte Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer. Dazu gehört:

  • Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen mit allen Pflichtangaben

  • Berechnung der richtigen Steuerhöhe je nach Produkt oder Dienstleistung

  • Abführung der Steuer an das Finanzamt in der Umsatzsteuervoranmeldung

Die Genauigkeit der Daten des Verkäufers ist entscheidend, da fehlerhafte Angaben zu Nachzahlungen, Strafen oder Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung führen können.

3. Pflichtangaben auf Rechnungen

Für die MwSt.-Abrechnung müssen Rechnungen bestimmte Angaben enthalten, die den Verkäufer und die Transaktion eindeutig identifizieren:

  1. Name und Anschrift des Verkäufers – vollständige rechtliche Angaben des Unternehmens

  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) – zur eindeutigen Zuordnung beim Finanzamt

  3. Datum der Rechnung – wichtig für die zeitliche Abgrenzung der Umsatzsteuer

  4. Fortlaufende Rechnungsnummer – um die Nachvollziehbarkeit der Transaktionen zu gewährleisten

  5. Menge und Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen – detaillierte Beschreibung

  6. Netto-Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag – Aufschlüsselung des Preises vor und nach MwSt.

  7. Gesamtbetrag inkl. MwSt. – Endpreis für den Kunden

Diese Pflichtangaben dienen sowohl der Rechtssicherheit als auch der korrekten Erfassung für die Umsatzsteuererklärung.

4. Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmer in Deutschland müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen, um die vereinnahmte Steuer abzuführen.

  • Monatlich oder vierteljährlich: Abhängig von der Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr

  • Angaben auf Basis der Verkäufersdaten: Alle Rechnungen müssen korrekt erfasst und aufgelistet werden

  • Berechnung der Zahllast: Umsatzsteuer auf Verkäufe minus Vorsteuer auf Eingangsrechnungen

Die Präzision der Daten des Verkäufers ist entscheidend, um Fehler bei der Voranmeldung zu vermeiden.

5. Aufbewahrungspflichten

Nach deutschem Steuerrecht müssen Unternehmer sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer aufbewahren:

  • Rechnungen (ausgehend und eingehend)

  • Lieferscheine

  • Zahlungsbelege

Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel zehn Jahre. Dabei ist besonders auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Verkäufersdaten zu achten, da das Finanzamt bei Prüfungen auf Konsistenz prüft.

6. Vorsteuerabzug

Unternehmer können die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung des Verkäufers. Fehlen korrekte Angaben wie Name, Anschrift oder Steuernummer, kann der Vorsteuerabzug verweigert werden.

Dies verdeutlicht, dass die Daten des Verkäufers nicht nur für die eigene Steuerpflicht, sondern auch für die Steuerbelastung des Kunden von zentraler Bedeutung sind.

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